Günzburger Aluminium-Industrietreppen
Treppen Bauart-geprüft, Fertigung mit Berücksichtigung
an europäische Norm DIN EN ISO 14122
Mit Standardneigungen von 45 und 60 Grad.
Sonderneigungen auf Anfrage. Diese Treppen werden in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122 gefertigt.
Aluminium-Industrietreppen sind nicht für Wohnzwecke nach DIN 18065 verwendbar.
Hinweise aus den Normteilen der DIN EN ISO 14122:
Es sind aus Sicherheitsgründen Treppen mit einer Neigung von 45° Grad zu bevorzugen.
Nur wenn es die örtlichen Gegebenheitenerfordern, sollten Treppen bzw. Treppenleitern mit einer Neigung
von 60 Grad gewählt werden.
Treppenleitern als Zugang zu Maschinen bietet Günzburger Steigtechnik auf Anfrage an.
Diese dürfen eine Neigung zwischen 45° und 75° haben und müssen immer mit 2 Handläufen ausgestattet sein.
Industrietreppen müssen mindestens einen Handlauf haben.
Bei einer Treppenlaufbreite gleich oder größer als 1200 mm müssen zwei Handläufe vorhanden sein.
Den zweiten Handlauf bietet die Günzburger Steigtechnik jeweils gegen Mehrpreis an. Der Serienumfang beinhaltet einen Handlauf. Handläufe liegen stets lose bei.
Bei einer Aufstiegshöhe von mehr als 500 mm und einem seitlichen Spalt neben der
Treppenwange von mehr als 120 mm ist auf dieser Seite der Treppe ein Geländer als Schutz anzubringen.
Bei Durchgängen durch ein Geländer ist eine selbstschließende Durchgangssperre, bestehend aus Handlauf und Knieleiste in selber Höhe wie das Geländer erforderlich. Durchgangssperren müssen in Richtung Arbeitsebene öffnen und gegen einen festen Anschlag schließen. ,
Ein Zwischenpodest ist bei Treppen (bis 45°) und einer senkrechten Höhe von mehr als 4.000 mm, bei Treppenleitern (über 45°) ab einer senkrechten Höhe von mehr als 3.000 mm erforderlich.
Zulässige Belastung: 1,5 kN/m2. Höhere Belastungen auf Anfrage.
Bei 45 Grad Treppen und einer Stufenbreite von 600 mm ist ab einer senkrechten Höhe von 3,75 m eine mittige Abstützung erforderlich; bei Stufenbreiten 800 bzw. 1000 mm ist dies ab einer senkrechten Höhe von 3,33 m erforderlich. Diese mittigen Abstützungen können in Form von Konsolen oder Stützrahmen ausgeführt werden.
Treppen, Überstiege und Laufsteganlagen werden auftragsbezogen gefertigt. Deshalb sind diese vom Umtausch ausgeschlossen.
Seitenholme aus kräftigen Aluminium-Profilen; oberes Ende mit Auflagewinkeln, unteres Ende mit Kunststoffschuheen; Fußwinkel auf Wunsch.
Geländer aus Rundrohren Ø40 mm mit verschraubten Verbindungselementen; Geländerhhe 1.100 mm. Gegen Mehrpreis sind auch Geländer in steckbarer Ausführung mit Füllstäben oder Verkleidungen lieferbar.
Rutschsichere Stufenbeläge mit den Seitenholmen verschraubt.
Lieferung serienmäßig mit Stufenbelag Aluminium geriffelt; Gegen Mehrpreis sind auch Aluminium stark geriffelt, Aluminium-Lochblech, Stahl-Lochblech, Aluminiu-Gitterrost, Stahl-Gitterrost, Korundbeschichtung R13 lieferbar.
Die Lieferungerfolgt werksseitig in vormontierten Baugruppen, Geländer liegen stets lose bei; inkl. Aufbauanleitung und Herstellererklärung.
Günzburger Aluminium Industrietreppe 45°
Stufenbreite 600 - 800 - 1000 mm.
Treppe gemäß technischer Beschreibung und Normen laut allgemeiner Normen.
Sonderabmessungen werden auf Anfrage angefertigt.
Zwischenmaße werden ohne Aufpreis geliefert.
Beidseitiger Handlauf optional (bei Wandabstand > 120 mm nach DIN EN ISO 14122-3 erforderlich)